MKN GmbH & Co. KG - AGB und Einkaufsbedingungen

Allgemeine MKN-Verkaufs-, Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen
2. Angebote, Abschlüsse und Preise: Unsere Angebote sind freibleibend. Die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer, gelten nur bei Abnahme der angebotenen oder bestätigten Mengen. Bei Aufträgen von Kaufleuten berechnen wir die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung oder Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erfolgt oder die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
3. Liefertermine: Die in einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist gilt als annähernd vereinbart, sofern sie nicht als bindend bezeichnet ist. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und der Beibringung etwaiger erforderlicher Bescheinigungen und Erfüllung eigener übernommener Verpflichtungen durch den Käufer/Besteller.
4. Versand, Gefahrenübergang: Die Waren versenden wir auf Risiko des Käufers/Besteller ohne Transportversicherung, es sei denn, wir erhalten vor Versand rechtzeitig den Auftrag zur Versicherung gegen Transportschäden und Diebstahl vom Käufer/Besteller in seinem Namen und auf seine Kosten.
5. Zahlung: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto zahlbar, sofern Skontoabzug zugestanden ist und alle anderen fälligen Rechnungen bezahlt sind. Ansonsten sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig, sofern keine kürzere Frist vereinbart ist. Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung und Abtretung von Ansprüchen gelten als ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände, auch Kommissionsware, bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch an gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Be- und Verarbeitung sowie Einbau erfolgt bis zur Bezahlung für uns, ohne uns irgendwie zu verpflichten.
7. Warenrückgaben: Die Rücknahmen von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden gesondert beschaffter Ware ist ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung Serienprodukte zurücknehmen, berechnen wir einen pauschalen Kostenbetrag bis zu 15 % des berechneten Warenwertes.
8. Mängelrüge und Gewährleistung: Mängelrügen hat der Käufer/Besteller, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht kürzere Fristen vorschreiben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, solange sie sich noch im angelieferten Zustand befindet, schriftlich zu erheben und dabei den Mangel genau zu bezeichnen.
9. Exportlieferungen: Lieferungen in andere Staaten erfolgen ausschließlich unter Zugrundlegung deutschen Rechts, nur gegen Vorkasse oder Überlassung eines unwiederruflichen Akkreditivs.
10. Montage und Reparaturen: Gehört die Montage zum Auftragsumfang, so setzt die Einhaltung etwaiger verbindlicher Lieferzeiten voraus, dass vor Montagebeginn alle Maurer-, Elektriker- und sonstige Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so gehen die dadurch bedingten zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers/Bestellers. Lieferung und Montage gelten spätestens mit Inbetriebnahme oder Zugang unserer Schlussrechnung als angenommen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Werk. Für alle Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, das Amtsgericht Wolfenbüttel, ohne Rücksicht auf die Höhe des Gegenstandswertes, oder nach unserer Wahl das Landgericht Braunschweig zuständig.
12. Sonstiges: Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Für unsere Bestellungen und Abschlüsse jeder Art gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
II. Bestellungen
Bestellungen und deren Änderungen erfolgen grundsätzlich schriftlich unter Verwendung unseres Bestellformulars, das rechtsgültig unterschrieben sein muss. Werden Bestellungen oder Vereinbarungen mündlich getroffen, so bedürfen sie zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
III. Auftragsbestätigung
Jede Bestätigung hat unter Verwendung der Bestell-Kopie als Auftragsbestätigung bis spätestens zum 10. Arbeitstag nach dem Bestelldatum zu erfolgen. Sollte uns die Bestätigung später erreichen, so steht es uns frei vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass uns hieraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Andernfalls gilt unsere Bestellung als uneingeschränkt zu unseren Bedingungen angenommen.
IV. Lieferungen
Der vereinbarte Termin gilt als Eingangstermin in unserem Werk Wolfenbüttel. Für alle uns aus einem Lieferungsverzug entstehenden Schäden ist der Lieferant haftbar. Sofern eine Verzögerung durch eintretende höhere Gewalt erwartet wird, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, ganz oder teilweise von unseren Abnahmeverpflichtungen zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten hieraus Entschädigungsansprüche erwachsen. Im Falle des Lieferungsverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 7,5 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10% des gesamten Lieferwertes. Die Lieferungen sind grundsätzlich frei unserem Werk in Wolfenbüttel vorzunehmen. Das bedeutet insbesondere, dass alle Nebenkosten für Versicherungen, Steuern, Zoll, Verpackung und sonstige Abgaben vom Lieferanten zu tragen sind. Der Lieferant trägt die Gefahr für die Lieferung bis zum Empfang durch unsere Warenannahme. Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der Auftragsmenge sind nicht statthaft; zu deren Abnahme sind wir nicht verpflichtet. Rücksendungen von Verpackungsmaterial und Leergut erfolgt zulasten des Lieferanten.
V. Eingangsprüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
Die Mängelrüge hinsichtlich der Art, Menge und Güte der gelieferten Ware ist dann rechtzeitig erhoben, wenn sie unverzüglich nach zuverlässiger Feststellung des Mangels erfolgt, gleichgültig, ob die Ware schon verarbeitet oder verwendet wird. Zur sofortigen Untersuchung der Ware sind wir nicht verpflichtet. Der Einwand der verspäteten Mängelrüge, sowie der vorbehaltlosen Annahme ist ausgeschlossen. Der Lieferant sichert ausdrücklich die vereinbarten qualitativen und maßgeblichen Eigenschaften sowie die volle Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware und als dem neuesten Stand der Technik entsprechend zu. Die vorstehende Gewährleistungshaftung gilt für die Dauer von einem Jahr ab Inbetriebnahme des von uns hergestellten und ausgelieferten Endproduktes. Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Lieferant nach unserer Wahl entweder kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass zu gewähren oder die Mängel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen sind wir – nach vorheriger Benachrichtigung des Lieferanten – berechtigt, auf dessen Kosten die Mängel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet der Lieferant in gleichem Umfange wie für die ursprüngliche Lieferung. Rücksendung der beanstandeten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.
Vl. Muster
Bei Bestellungen nach Muster hat der Lieferant zu bestätigen, dass die Ware auch im Dauerbetrieb brauchbar ist. Bei nicht zufriedenstellender oder nicht fristgerechter Vorlage der Ausfallmuster haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten Ansprüche gegen uns – gleich welcher Art und aus welchem Grund – entstehen.
Vll. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung 14 Tage nach Lieferung und Rechnungseingang unter Abzug von 3% Skonto oder nach 60 Tagen netto. Die Abtretung von Forderungen gegen uns seitens des Lieferanten an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines gewährleistungs-pflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung
zurückzuhalten. Ist von uns eine Anzahlung geleistet worden, so geht das Eigentums-Anwartschafts-Recht an der bestellten Ware mit Beginn ihrer Herstellung auf uns über. Mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung erwerben wir das sofortige Eigentumsrecht an der gesamten Ware. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass die Ware bis zum festgelegten Liefertermin im Besitz des Lieferanten verbleibt und ausschließlich für uns verwahrt wird.
Vlll. Schutzrechte Dritter
Der Lieferant haftet ausdrücklich dafür, dass durch die Verwendung und Weiterveräußerung der von ihm gelieferten Waren keine in oder ausländischen Schutzrechte verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Einzelheiten unserer Bestellung, z.B. Stückzahlen, technische Ausführung, Konditionen usw., Dritten gegenüber geheim zu halten. Fertigungsmittel wie Zeichnungen, Modelle, Muster, Werkzeuge, Lehren und dergleichen, die von uns dem Lieferanten gestellt oder nach unseren Angaben vom Lieferanten selbst gefertigt sind, dürfen ohne unsere Einwilligung weder an Dritte veräußert, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch irgendwie für Dritte verwendet werden. Dies schließt die Herstellung von Produkten mit diesen Fertigungsmitteln für Dritte mit ein. Soweit wir dem Lieferanten die von ihm hergestellten Fertigungsmittel ganz oder überwiegend bezahlen, überträgt er uns das Eigentum an dieser Sache. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung eines Leihverhältnisses ersetzt. Ein Rückbehaltungsrecht an diesen in unserem Eigentum befindlichen Fertigungsmitteln steht dem Lieferanten nicht zu.
IX. Produkthaftung
Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen, so hat der Lieferant uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen.
X. Allgemeines
Wir haften nicht für Eigentum des Lieferers, das ohne unser nachgewiesenes Verschulden auf unserem Werksgelände abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird. Das Gleiche gilt für Eigentum Dritter, derer sich der Lieferer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient. Der Lieferant verpflichtet sich, uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Unseren Bestellungen liegt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Für Vertragsverhältnisse, die dem internationalen Privatrecht unterliegen, wird ausschließlich und vollumfänglich die Geltung
deutschen Rechts nach Artikel 27 EGBGB vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung gilt dann als durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung ersetzt. Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Wolfenbüttel. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Wolfenbüttel. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferer auch an seinem Wohn- und Geschäftssitz zu verklagen.
Wolfenbüttel, 16.11.2000
MASCHINENFABRIK KURT NEUBAUER GMBH & CO. KG
D-38300 WOLFENBÜTTEL
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